Dienstag, 18. August 2015

Mit Crowdinvesting in Start-ups investieren

Bisher konnten Privatanleger mit wenig Kapital nur zuschauen, wenn Beteiligungsgesellschaften mit ihrem Beteiligungskapital (Private Equity) beziehungsweise Wagniskapital (Venture Capital) Anteile an jungen Unternehmen erwarben und diese Anteile später mit Gewinn verkauften - zumindest, wenn es gut lief, was bei risikoreichen Anlagen nicht sicher ist. Crowdinvesting (anlageorientiertes Crowdfunding) bietet nun auch Privatanlegern die Möglichkeit, früh in junge Unternehmen mit Kapitalbedarf zu investieren und an deren Erfolg oder Misserfolg beteiligt zu werden. Dank des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes ist Crowdinvesting nun auch transparenter.

Crowdfunding steht für die Finanzierung durch viele (Schwarmfinanzierung). Per Crowdfunding konnten 2014 in Deutschland 140 Millionen Euro aufgebracht werden, in Europa insgesamt 2.957 Millionen Euro.

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Anlageorientiertes Crowdfunding (Crowdinvesting, Equity-based Crowdfunding)

Beim "klassischen" Crowdfunding finanzieren die Geldgeber eine Idee und erhalten als Gegenleistung ein Dankeschön (Spenden-Crowdfunding) oder nur einen symbolischen Wert zur Belohnung (Rewarded Crowdfunding) - beide zusammen konnten 2014 in Deutschland 23 Mio. Euro einsammeln. Beim Crowdlending werden auf Online-Kredit-Plattformen Peer-to-Peer-Kredite (P2P-Kredite) vereinbart - im Jahre 2014 betrug das Volumen in Deutschland 87 Millionen Euro.

Beim Crowdinvesting dagegen investieren viele Anleger in ein Start-up-Unternehmen oder ein Projekt, dem es an Kapital fehlt oder das als junges Unternehmen ohne Sicherheiten oft keine andere Möglichkeit hat, an einen Kredit zu kommen.

In Deutschland wurden im Jahr 2014 29,8 Millionen Euro als anlageorientertes Crowdfunding (Crowdinvesting) für die Finanzierung von Start-ups, neuer Geschäftsideen, junger Wachstumsunternehmen, Green Tech, erneuerbarer Energien und Immobilienprojekte eingesammelt.

Crowdinvesting bietet Investoren schon zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit, in Start-ups mit Kapitalbedarf einsteigen. Im Gegenzug beteiligen die Start-ups oder andere Investmentprojekte die Darlehensgeber
  • an ihren Gewinnen, 
  • am Erlös im Falle des Verkaufs 
  • und/oder sie zahlen einen festen Zins.
Ein weiterer Vorteil für das kapitalsuchende Unternehmen: Es gewinnt nicht nur Geldgeber, sondern schafft eine Community von möglichen Multiplikatoren.

Crowdinvesting-Plattformen mit standardisierten Prozessen und Unterlagen (Beispiele):

  • Seedmatch Crowdfunding für Startups
    Investitionen sind schon ab 250 Euro möglich. Wer investiert (natürliche Person oder Gesellschaft) erhält Zugang auf einen geschützten Investor-Relations-Bereich. Kapitalsuchende Unternehmen finden praktische Unterstützung, beispielsweise eine Pitch-Deck-Vorlage, die sie nur anpassen müssen. Seedmatch erhält 5 bis 10 Prozent Provision der Finanzierungssumme. Zu Seedmatch gehören auch
    • Econeers
      Geld für Energiewende-Projekte, Rechtsform: patriarchisches Nachrangdarlehen
    • Mezzany Projektfinanzierung für Immobilien
      Crowdbonds, verbriefte Wertpapiere (kommen ins Depot)
  • Fundsters  
  • Companisto  
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Kleinanlegerschutzgesetz (KASG)

Seit 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Damit soll der graue Markt transparenter werden. Der graue Markt ist ein Marktsegment für Anlageprodukte, die nicht über die (regulierte) Börse gehandelt werden. Beim Kleinanlegerschutzgesetz geht es vor allem darum, Privatanlegern die Risiken der am grauen Markt angebotenen Geldanlageprodukte bewusster zu machen, nachdem sie in den vergangenen Jahren wegen fehlendem Risikobewusstsein viel Geld - oft aus Idealismus - investiert und dann verloren haben (Stichwort Prokon).

Bei Crowdinvesting handelt es sich rechtlich meist um partiarische Nachrangdarlehen. Das sind Darlehen, bei dem der Darlehensgeber (Investor) über eine Gewinnbeteiligung für sein Risiko entschädigt wird. Der Darlehensgeber hat keinerlei Mitspracherecht (im Gegensatz zu den Investoren in normale Stammaktien von Aktiengesellschaften).

Die partiarischen Nachrangdarlehen zählen seit dem 10. Juli 2015 als Vermögensanlage. Das bedeutet: Der, der sich damit Geld beschaffen will, muss ab einer Fundingsumme von 2,5 Millionen Euro einen Wertpapierprospekt erstellen. Außerdem muss die Online-Werbung für Crowdinvesting-Projekte mit einem Warnhinweis auf das Risiko einer solchen Anlage versehen werden. Umgekehrt müssen Investoren, die mehr als 1.000 Euro investieren wollen, eine Selbstauskunft geben und das Vermögensanlagen-Informationsblattes, eine Zusammenfassung des Crowdfundingprojektes, elektronisch bestätigen.

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Risiko von Nachrangdarlehen

Investitionen in Start-ups und Wachstumsunternehmen sind Risikoinvestments. Im schlechtesten Fall besteht die Gefahr des Verlustes der gesamten Investition. Nachrangdarlehen stehen bei einer Pleite hinter den Ansprüchen anderer Gläubiger. Eine Nachschusspflicht besteht bei Nachrangdarlehen jedoch nicht.

Das Risiko eines solchen Investments kann vermindert werden, indem man nur einen kleinen Teil seines Geldes auf diese Art investiert und es außerdem auf mehrere Start-ups/Projekte verteilt.

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