Samstag, 18. Juni 2016

Verhinderung der Marktmanipulation - die neue Marktmissbrauchsverordnung und die neue Marktmissbrauchsrichtlinie treten in Kraft

Wichtig vor allem für Trader

Kapitalmarktrecht - Werbelink zu Amazon.deSchon 2014 wurden die neue Marktmissbrauchsverordnung und die neue Marktmissbrauchsrichtlinie beschlossen, aber erst ab 3.7.2016 treten sie in Kraft. Sie sollen vor allem mit verstärkter Kontrolle und härteren Strafen dazu beitragen, die Marktmanipulation europaweit zu stoppen und die Anleger zu schützen.

Was ist neu:
  1. Prüfungspflicht der Banken (Marktmissbrauchsverordnung)
    Banken müssen Regelungen, Systeme und Verfahren zur Aufdeckung von Marktmanipulationen schaffen. Das heißt, sie müssen aktiv das Verhalten ihrer Kunden überwachen (vermutlich per Software) und verdächtige Transaktionen herausfiltern. Wenn sich dann bei der Prüfung durch einen Menschen, beispielsweise eines Bankangestellten, der Verdacht erhärtet, muss die Bank die Marktmanipulation an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden - das nennt sich Verdachtsanzeige. Die BaFin überprüft die Verdachtsanzeige und gibt den Fall dann zur weiteren Ermittlung an die Staatsanwaltschaft. Der Verdächtige erfährt als letzter davon.

    Kommen Banken ihrer Prüfungsverpflichtung nicht nach, bekommen sie selbst Probleme. Deshalb werden sie sich im Zweifel für die Verdachtsanzeige entscheiden!

    Jede Art von Transaktion bei jeder Art von Finanzinstrument ist betroffen.
  2. Härtere Sanktionen (Marktmissbrauchrichtlinie)
    Bei gewerblicher Handelstätigkeit (beispielsweise von berufsmäßigen Tradern) und bei vorsätzlicher Tathandlung beträgt das Strafmaß in besonders schweren Fällen mindestens 1 bis maximal 10 Jahre Haft (vorher maximal 5 Jahre oder Geldstrafe) oder bei leichtfertigen Verstößen von Einzelpersonen ein Bußgeld bis 5 Millionen Euro (vorher bis zu 1 Millionen), bei Konzernen ist das Bußgeld abhängig vom Konzernumsatz.

    Weitere mögliche Folgen beispielsweise für einen der Manipulation beschuldigten und dann überführten Trader sind die Vorteilsabschöpfung (der Staat bekommt das Geld, zur Absicherung wird möglicherweise das Konto sofort gepfändet), ein Berufsverbot sowie die Kündigung durch die Bank. Auch Sanktionen der Börsen sind nicht auszuschließen.

    Wichtig: Schon der Versuch ist strafbar (Versuchsstrafbarkeit).

     Als Trader sollte man unbedingt sein eigenes Verhalten überprüfen. Nicht erlaubt sind
    • Bluffen
      durch Scheinaufträge (die dann storniert werden) oder Käufe/Verkäufe mit Absicht falsche Signale an die Handelsplätze senden, um den Preis zu bewegen, 
    • Täuschen/Pushen
      beispielsweise in Foren oder über Newsportale etc. Informationen verbreiten, die falsch oder irreführend sind, um den Preis zu manipulieren, 
    • abgesprochene Geschäfte. 
Als Trader sollte man alles vermeiden, das auch nur den Anschein für Marktmissbrauch oder Manipulationsversuche vermitteln könnte. Einmal in Verdacht, kommt auch ein Unschuldiger kaum ohne Kosten und Zeitaufwand wieder aus dem Schlamassel.

Apropos Verjährung:
Die Gefängnisstrafe verjährt 5 Jahre nach der Straftat, die Bußgeldstrafe 3 Jahre nach Straftat. Ist ein Verfahren jedoch angestoßen, verlängert sich die Verjährung.

Trading-Plattformen

Einige Trading-Plattformen bieten ihren Kunden anlässlich der Änderungen Webinare zum Thema Marktmanipulation an. So laden sie beispielsweise Anwälte ein, die auf das Wertpapierhandelsgesetz, Finanzdienstleistungen, Wirtschafts- und Vertragsrecht sowie Strafrecht spezialisiert sind und die Auswirkungen der Änderungen auf das Trading detaillierter erläutern können. Dort können Trader auch Fragen stellen, wenn sie sich unsicher sind, ob ein bestimmtes Verhalten als Manipulation ausgelegt werden könnte - denn schon der Verdacht kann zum teuren Ärgernis werden.

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ...

Richtlinie 2014/57/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Amtsblatt der Europäischen Union)

Weitere Informationen
Marktmanipulation (BaFin)

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Eva Schumann
BoD, Norderstedt













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Freitag, 18. März 2016

Die niedrige Inflation gleicht die niedrigen Zinsen bei Tagesgeld und Festgeld weitgehend aus

Bei der Geldanlage geht es darum, den Wert des Geldes, das man gespart hat, zu vermehren oder wenigstens zu erhalten. Früher hat man jahrzehntelang über die hohe Inflation (abnehmende Kaufkraft des Geldes) gejammert, weil die Inflation die Zinsen von Festgeld, Tagesgeld und Sparbüchern ganz, teilweise oder auch noch die Substanz aufgefressen hat. Heute jammern wir über die niedrigen oder fehlenden Zinsen, haben aber das Glück der niedrigen Inflation. 

Die Zinsen, die Privatanleger auf Tagesgeld oder Festgeld bekommen, werden durch den Leitzins der Europäischen Zentralbank beeinflusst. Vereinfacht gesagt: Steigt der Leitzins, steigen auch die Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld. Fällt der Leitzins, fallen auch die Zinsen für die Anleger.

Zwei Prinzipien der Geldanlage

  • Je höher die Zinsen, desto schneller vermehrt sich das Geld.
  • Je höher die Inflationsrate, desto schneller steigen die Preise und umso schneller vermindert sich der Wert des Geldes (seine Kaufkraft).
2007:
Die Leitzinsen waren damals höher und auch die Zinsen für Festgeld. Aber auch die Inflation war höher. 

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2007 betrug der Leitzins (genauer der Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank, EZB) 3,5 bis 4,25 Prozent. Die Zinsen für Festgeld lagen etwas höher bei 4 bis 4,5 Prozent je nach Bank, Anlagebetrag und Laufzeit. Die Inflationsrate lag bei 2,3 Prozent (siehe Statista-Grafik).

Bei Festgeld hat die Inflation also einen guten Teil der Verzinsung aufgefressen. Wer Geld als Bargeld, auf dem unverzinsten Girokonto oder auf einem schlecht verzinsten Sparbuch mit einem Zinssatz von 0,75 gespart hat, hat jährlich einen schönen Teil seines Geldes an die Inflation verloren.

2016:
Die Zinsen sind vernachlässigbar, solange es sich nicht um sehr große Beträge handelt. Die Inflation auch!

Der Leitzins wurde gerade auf 0 Prozent gesenkt. Der Zinssatz für Festgeld steht heute etwa bei 0,05 bis 1,2 Prozent (Laufzeit 1 Monat bis 5 Jahre, Mindestbetrag 2.500). Auch die Inflationsrate betrug im Februar 2016 0 Prozent.

Mit anderen Worten: Das Geld vermehrt sich zwar nicht gerade rasend, aber dafür nimmt auch seine Kaufkraft nicht ab.

Grafik: Die Inflation seit 1992 Statistik: Inflationsrate in Deutschland von 1992 bis 2015 (Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber Vorjahr) | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista


Nachtrag: November 2018 bis November 2019:
Die Inflationsrate lag im November 2018 bei etwas über 2% und fiel im Laufe eines Jahres auf etwas über 1%. Wir haben also derzeit einen sehr geringen Kaufkraftverlust durch Inflation

Geldanlagetipp

Sollte Ihnen jemand eine wesentlich höhere als die aktuell übliche Rendite, beispielsweise ungewöhnlich hohe Zinsen, versprechen, müssen Sie sich sofort fragen, wieso. Die Antwort lautet fast immer: Weil niemand diesem Anbieter Geld für weniger Zins/Rendite leiht. Und dann sollten bei Ihnen alle Alarmglocken läuten und Sie sollten sich sofort fragen, wieso das wohl so ist! Die Antwort: Das Risiko wird von den Banken und anderen "Geldverleihern" als zu hoch bewertet! Wollen Sie das Risiko für diese Verzinsung in Kauf nehmen? Risiko ist die Gefahr, Geld zu verlieren. Vergessen Sie bei der Abwägung der angebotenen Geldanlage-Möglichkeit nicht die Liquidität und die Diversifikation!

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Vorteile der Niedrigzinszeiten

Ein Vorteil niedriger Leitzinsen liegt darin, dass man in dieser Zeit günstig Geld aufnehmen kann. Das gilt allerdings nicht für den Dispokredit vom Girokonto, da gehen die Banken kaum runter, wenn der Leitzins sinkt. Aber normale Darlehen bekommt man günstiger - weshalb man Dispozinsen umschulden sollte. Doch Vorsicht: Die Zeiten können sich auch wieder ändern und beispielsweise der Anschlusskredit für das Eigenheimdarlehen kann dann wesentlich teurer ausfallen. Man muss also vorausschauend denken und handeln. Außerdem sollte man aufpassen und nicht eventuell abgefahrenen Zügen, wie es das "Betongold" in mancher Lage sein könnte, hinterherlaufen.

Weitere Informationen
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Sonntag, 14. Februar 2016

Beste Geldanlage-Informationen für Privatanleger

Wer Geld anlegen möchte, braucht Informationen, muss sie bewerten, einordnen und entsprechend seiner Anlageplanung sowie ethischen Grundsätze Anlageentscheidungen treffen. Wo finden Geldanleger/Investoren die Informationen? 

Während Daytrader und Zocker sich mit jeder Nachricht, Entwicklung, Stimmung und Verstimmung, auseinandersetzen und mehr oder weniger erfolgreich versuchen, daraus Kapital zu schlagen, sollten langfristige Anleger zwar auch wirtschaftliche Zusammenhänge und die Anlegerpsychologie verstehen lernen - dann macht Geldanlage erst richtig Spaß -, aber sie müssen auch lernen, gelassen zu bleiben - weshalb sie sich in turbulenten Zeiten auch mal auf eine Nachrichtendiät setzen (einmal täglich Katastrophenmeldungen zu hören reicht). Wenn alle anderen, vor allem die kurzfristig agierenden Börsianer hysterisch werden, sollten sich langfristige Investoren (siehe Anlagetypen - Spekulieren vs. Investieren) nicht anstecken lassen.

Informationen für Geldanleger bieten viele:
  • Bücher
    wie Börse ganz einfach: So verdienen Sie mit!* oder Der Aktien- und Börsenführerschein* sind für Einsteiger hilfreich. Darüber hinaus finden sie Motivation und grundsätzliche Strategien zum Aufbau von Wohlstand in Büchern wie Der Weg zur finanziellen Freiheit* von Bodo Schäfer. Für fortgeschrittenere Anleger gibt es Bücher zu Spezialthemen wie Die besten Anlagestrategien aller Zeiten: Welche Investment-Methoden wirklich funktionieren!*.  
  • Anlegermagazine
    wie "Börse Online", "Finanztest", "Der Aktionär" u. a. vermitteln zwar auch Basiswissen, aber viele der Artikel und Tipps haben einen Bezug zur aktuellen Börsen- und Geldanlagesituation.
  • Ähnliches gilt für Online-Verbrauchermagazine, die sich auf die Geldanlage spezialisiert haben wie Finanztip und tinto-Geld (Informationsseiten, Börsenbegriffe, Börsen- und Geldblogs).
  • TV-Nachrichten allgemein und Börsen-TV
    wie die ARD Börse (und ihr Börsenblog), N-TV Telebörse oder Bloomberg TV (Englisch) im Speziellen versorgen Börsianer mit Informationen aus Politik, Wirtschaft, den Unternehmen und von den Börsen. Während Daytrader von morgens bis nachts an den Bildschirmen kleben, sollten Langfristige Anleger zwar auch einigermaßen aktuell informiert sein, um Kauf- und Verkaufsentscheidungen klug legen oder bei gravierenden Änderungen eventuell Umschichtungen vornehmen zu können, aber in der Regel können sie sich zurücklehnen und die Show genießen bzw. sich mit den Problemen selbst beschäftigen statt starr in Angst um ihr Geld zu verharren.
  • Spannende Einblicke geben Berichte von der Börse in sozialen Medien
    beispielsweise von Markus Koch, der auf Facebook über die New York Stock Exchange (NYSE) berichtet - zwar sind viele seiner Fans kurzfristige Anleger und Trader und auch er selbst tradet mit einem kleinen Teil seines Erspartens (der große Rest ist langfristig und konservativ angelegt). Aber was er erzählt, ist auch für andere interessant, u. a. um sachliche Zusammenhänge zwischen Politik, Wirtschaft und Börse sowie die Psychologie der Börse zu verstehen. Besonders die regelmäßigen Videos auf seiner Seite sind interessant und machen Spaß.
  • Unternehmen, die Geldanlageprodukte (Rohstoffkapitalanlagen, Fondsanteile, Aktien, Zertifikate oder Hebelprodukte) oder Anlageservices (Depotverwahrung und Broking) verkaufen wollen, bieten über Werbung und auf ihren Webseiten ebenfalls Informationen an.
  • Finanzportale
    wie Finanztreff und Onvista sind voller Informationen über Wertpapiere, Kurse, Unternehmensnachrichten, Analysen, etc. Dort kann man außerdem Musterdepots und Watchlisten anlegen.
  • Newsletter bieten meist eine Einschätzung der Ereignisse der vergangenen Tage und versuchen eine Vorausschau auf die nächsten Handelstage. Es gibt sie von Börsenspezialisten wie Markus Koch ebenso wie von allen Banken mit Broking, Fondsgesellschaften, Anlageberatern und vielen anderen. Dabei muss man vor allem bei Produktempfehlungen klar unterscheiden lernen, wer welche Empfehlungen aus welchem Grunde gibt.
Man kann all die Informationen zur Kenntnis nehmen, aber die Entscheidungen sollt man am Ende selbst treffen!

Haben Sie auch Lese- und Informationsbeschaffungsempfehlungen für langfristige Privatinvestoren?

Dienstag, 18. August 2015

Mit Crowdinvesting in Start-ups investieren

Bisher konnten Privatanleger mit wenig Kapital nur zuschauen, wenn Beteiligungsgesellschaften mit ihrem Beteiligungskapital (Private Equity) beziehungsweise Wagniskapital (Venture Capital) Anteile an jungen Unternehmen erwarben und diese Anteile später mit Gewinn verkauften - zumindest, wenn es gut lief, was bei risikoreichen Anlagen nicht sicher ist. Crowdinvesting (anlageorientiertes Crowdfunding) bietet nun auch Privatanlegern die Möglichkeit, früh in junge Unternehmen mit Kapitalbedarf zu investieren und an deren Erfolg oder Misserfolg beteiligt zu werden. Dank des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes ist Crowdinvesting nun auch transparenter.

Crowdfunding steht für die Finanzierung durch viele (Schwarmfinanzierung). Per Crowdfunding konnten 2014 in Deutschland 140 Millionen Euro aufgebracht werden, in Europa insgesamt 2.957 Millionen Euro.

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Anlageorientiertes Crowdfunding (Crowdinvesting, Equity-based Crowdfunding)

Beim "klassischen" Crowdfunding finanzieren die Geldgeber eine Idee und erhalten als Gegenleistung ein Dankeschön (Spenden-Crowdfunding) oder nur einen symbolischen Wert zur Belohnung (Rewarded Crowdfunding) - beide zusammen konnten 2014 in Deutschland 23 Mio. Euro einsammeln. Beim Crowdlending werden auf Online-Kredit-Plattformen Peer-to-Peer-Kredite (P2P-Kredite) vereinbart - im Jahre 2014 betrug das Volumen in Deutschland 87 Millionen Euro.

Beim Crowdinvesting dagegen investieren viele Anleger in ein Start-up-Unternehmen oder ein Projekt, dem es an Kapital fehlt oder das als junges Unternehmen ohne Sicherheiten oft keine andere Möglichkeit hat, an einen Kredit zu kommen.

In Deutschland wurden im Jahr 2014 29,8 Millionen Euro als anlageorientertes Crowdfunding (Crowdinvesting) für die Finanzierung von Start-ups, neuer Geschäftsideen, junger Wachstumsunternehmen, Green Tech, erneuerbarer Energien und Immobilienprojekte eingesammelt.

Crowdinvesting bietet Investoren schon zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit, in Start-ups mit Kapitalbedarf einsteigen. Im Gegenzug beteiligen die Start-ups oder andere Investmentprojekte die Darlehensgeber
  • an ihren Gewinnen, 
  • am Erlös im Falle des Verkaufs 
  • und/oder sie zahlen einen festen Zins.
Ein weiterer Vorteil für das kapitalsuchende Unternehmen: Es gewinnt nicht nur Geldgeber, sondern schafft eine Community von möglichen Multiplikatoren.

Crowdinvesting-Plattformen mit standardisierten Prozessen und Unterlagen (Beispiele):

  • Seedmatch Crowdfunding für Startups
    Investitionen sind schon ab 250 Euro möglich. Wer investiert (natürliche Person oder Gesellschaft) erhält Zugang auf einen geschützten Investor-Relations-Bereich. Kapitalsuchende Unternehmen finden praktische Unterstützung, beispielsweise eine Pitch-Deck-Vorlage, die sie nur anpassen müssen. Seedmatch erhält 5 bis 10 Prozent Provision der Finanzierungssumme. Zu Seedmatch gehören auch
    • Econeers
      Geld für Energiewende-Projekte, Rechtsform: patriarchisches Nachrangdarlehen
    • Mezzany Projektfinanzierung für Immobilien
      Crowdbonds, verbriefte Wertpapiere (kommen ins Depot)
  • Fundsters  
  • Companisto  
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Kleinanlegerschutzgesetz (KASG)

Seit 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Damit soll der graue Markt transparenter werden. Der graue Markt ist ein Marktsegment für Anlageprodukte, die nicht über die (regulierte) Börse gehandelt werden. Beim Kleinanlegerschutzgesetz geht es vor allem darum, Privatanlegern die Risiken der am grauen Markt angebotenen Geldanlageprodukte bewusster zu machen, nachdem sie in den vergangenen Jahren wegen fehlendem Risikobewusstsein viel Geld - oft aus Idealismus - investiert und dann verloren haben (Stichwort Prokon).

Bei Crowdinvesting handelt es sich rechtlich meist um partiarische Nachrangdarlehen. Das sind Darlehen, bei dem der Darlehensgeber (Investor) über eine Gewinnbeteiligung für sein Risiko entschädigt wird. Der Darlehensgeber hat keinerlei Mitspracherecht (im Gegensatz zu den Investoren in normale Stammaktien von Aktiengesellschaften).

Die partiarischen Nachrangdarlehen zählen seit dem 10. Juli 2015 als Vermögensanlage. Das bedeutet: Der, der sich damit Geld beschaffen will, muss ab einer Fundingsumme von 2,5 Millionen Euro einen Wertpapierprospekt erstellen. Außerdem muss die Online-Werbung für Crowdinvesting-Projekte mit einem Warnhinweis auf das Risiko einer solchen Anlage versehen werden. Umgekehrt müssen Investoren, die mehr als 1.000 Euro investieren wollen, eine Selbstauskunft geben und das Vermögensanlagen-Informationsblattes, eine Zusammenfassung des Crowdfundingprojektes, elektronisch bestätigen.

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Risiko von Nachrangdarlehen

Investitionen in Start-ups und Wachstumsunternehmen sind Risikoinvestments. Im schlechtesten Fall besteht die Gefahr des Verlustes der gesamten Investition. Nachrangdarlehen stehen bei einer Pleite hinter den Ansprüchen anderer Gläubiger. Eine Nachschusspflicht besteht bei Nachrangdarlehen jedoch nicht.

Das Risiko eines solchen Investments kann vermindert werden, indem man nur einen kleinen Teil seines Geldes auf diese Art investiert und es außerdem auf mehrere Start-ups/Projekte verteilt.

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